Mag. Ursula Weismann,
Kaufmännische Geschäftsführerin, Sozialversicherungs-Chipkarten Betriebs- und Errichtungsgesellschaft (SVC)

Mit dem e-card System hat die Sozialversicherung vor fast 20 Jahren die Schienen für die Digitalisierung im Gesundheitswesen gelegt. Aufbauend auf dieser Infrastruktur wurden laufend neue Services entwickelt, die eine einfache und bequeme elektronische Abwicklung ohne mühsame Wege von A nach B ermöglichen.

Bund, Länder und Sozialversicherung haben nun mit der „e-Health-Strategie Österreich“ die nächsten Schritte für die Digitalisierung des Gesundheitswesens festgelegt. Ab 2025 sollen digitale Gesundheitsapps zur Verfügung stehen, die Gesundheitshotline 1450 soll ab 2026 Terminbuchungen und Videokonsultationen erlauben, ELGA soll ausgebaut werden. Ab 2026 müssen Wahlärztinnen und Wahlärzte an das e-card System angeschlossen sein und ELGA nutzen. Kassenärztinnen und Kassenärzte sind ab 2025 zur Diagnosecodierung verpflichtet, ab 2026 folgen Wahlärztinnen und Wahlärzte. Auch alle Bild- und Laborbefunde werden künftig in der ELGA gespeichert.

Für viele dieser zukünftigen Anwendungen spielt das e-card System eine wichtige Rolle – denn durch Stecken oder kontaktlose Nutzung der e-card erteilt die Patientin bzw. der Patient die Einwilligung zum Zugriff auf Gesundheitsdaten. Dazu wird es in bestimmten Fällen nicht mehr notwendig sein, persönlich mit der e-card in die Ordination zu kommen. Da alle seit 2020 ausgegebenen e-cards – immerhin schon rund acht Millionen - über eine NFC-Funktion verfügen, setzen neue Anwendungen auf dieser Technologie auf.

Die e-card wird mobil.

Die e‑Berechtigung ist ein neues e‑card Service in der MeineSV App. Als erste Anwendung können Patientinnen und Patienten damit einem Gesundheitsdiensteanbieter (z.B. Ärztin oder Arzt) im Zusammenhang mit einer telemedizinischen Behandlung oder Rezeptausstellung bzw. für einen Hausbesuch eine Zugriffsberechtigung auf ihre ELGA erteilen. Das Erteilen der e-Berechtigung erfolgt ganz einfach in der MeineSV App mit der NFC-Funktion der e‑card und einem NFC‑fähigen Smartphone. Es ist keine ID Austria notwendig, um diese Funktion zu nutzen. Mit der e Berechtigung erhält eine Ärztin bzw. ein Arzt denselben Zugriff auf die ELGA einer Patientin bzw. eines Patienten wie durch das Stecken oder kontaktlose Auslesen der e card mit dem Lesegerät in der Ordination: 90 Tage auf e Medikation und e Befunde sowie 28 Tage auf den e Impfpass. Bei einem Hausbesuch kann auch die Ärztin bzw. der Arzt auf dem eigenen Smartphone mit der e card der Patientin bzw. des Patienten eine e Berechtigung ausstellen. Die Patientin bzw. der Patient benötigt in diesem Fall kein eigenes NFC fähiges Smartphone.

Die nächste Ausbaustufe der e-Berechtigung für die e-Rezept Abfrage in Apotheken wird derzeit technisch vorbereitet und soll im Lauf des Jahres 2025 zur Verfügung stehen. Patientinnen und Patienten können dann einer bestimmten Apotheke eine e-Berechtigung erteilen, sodass eine andere Person in dieser Apotheke die offenen e-Rezepte auch ohne e-Rezept Code, e-Rezept ID oder e-card einlösen kann.
Mehr Informationen: www.chipkarte.at/e-berechtigung

Die e-card wird digital.

Als Zusatzangebot zur physischen Karte wird die e-card im Lauf des Jahres 2025 auch als App am Smartphone zur Verfügung stehen. Um die e-card in der App am Smartphone nutzen zu können, ist ein Login mit ID Austria erforderlich. In Gesundheitseinrichtungen oder Apotheken hält man dann einfach anstatt der e-card aus Plastik das Smartphone zum Kartenleser – so wie man es auch schon vom Bezahlen an der Supermarktkasse gewohnt ist.
 

Das e-Rezept kommt in die EU.

Das e-Rezept ist in Österreich innerhalb kürzester Zeit für alle selbstverständlich geworden. Patientinnen und Patienten haben mit der e-card oder über die App am Smartphone einen einfachen Zugang zu ihren Medikamenten. Ärztinnen und Ärzte müssen Rezepte nicht mehr ausdrucken. Apotheken haben die Daten elektronisch für die Abrechnung und müssen die Papierrezepte nicht mehr lagern. Das reduziert auch den administrativen Aufwand in der Sozialversicherung und spart rund 70 Millionen Papierrezepte pro Jahr. Mittlerweile werden auch schon Verschreibungen von Suchtgiften zur Schmerztherapie und Privatrezepte als e-Rezepte ausgestellt.

Was in Österreich wie am Schnürchen funktioniert, wird bald auch in anderen EU-Ländern möglich sein. Wer kennt das nicht? In der Hektik vor der Abreise in den Urlaub vergisst man ein wichtiges Medikament einzupacken - und das ist natürlich rezeptpflichtig. Am Urlaubsort angekommen, weiß man vielleicht nicht die genaue Dosierung oder den Wirkstoff. In anderen Ländern gibt es dieses Medikament oft unter einem anderen Namen oder es werden überhaupt nur Wirkstoffe verschrieben. Mit dem EU-Rezept, das im Lauf des Jahres 2025 zur Verfügung stehen wird, gehört das der Vergangenheit an. In Österreich versicherte Personen können dann auf freiwilliger Basis ihre zuvor in Österreich auf einem e-Rezept verordneten Arzneimittel in einer Apotheke eines anderen EU-Mitgliedstaates erhalten. Ebenso können Bürgerinnen und Bürger aus dem EU-Ausland ihre elektronischen Rezepte in österreichischen Apotheken einlösen.

Nächste Schritte: Elektronischer Eltern-Kind-Pass und e-Verordnung.

Durch diese Digitalisierung des Eltern-Kind Passes sollen Papierprozesse vollständig abgelöst werden. Dadurch wird die Abwicklung des Screening Programms zur Früherkennung für werdende Eltern, ihre Kinder und Gesundheitsdiensteanbieter viel einfacher. Ärztinnen und Ärzte oder auch Hebammen können den Eltern-Kind-Pass über ihre eigene Software, über das e-card System oder eine Web-Anwendung abrufen und bearbeiten. Und für Eltern wird das gelbe Büchlein auf Papier durch eine moderne App ersetzt.

Trotz des Fortschritts in der Digitalisierung werden manche Leistungen der Sozialversicherung noch über den Papierprozess abgewickelt. Das ist im Bereich der Heilbehelfe und Hilfsmittel der Fall und betrifft z.B. Hörgeräte, Diabetesbedarf oder Bandagen. Mit der e-Verordnung werden diese Leistungen im e-card System Schritt für Schritt umgesetzt, damit auch dafür gilt: Total digital!

Mit der Digitalisierung im Gesundheitssystem nimmt Österreich eine Vorreiterrolle ein, die auch international gewürdigt wird. Im Jahr 2005 wurde die e card eingeführt, seit 2014 gibt es die Elektronische Gesundheitsakte ELGA und seit 2022 das e-Rezept. Dieses wurde im April 2024 von der Internationalen Vereinigung für Soziale Sicherheit (IVSS) unter 119 eingereichten Projekten mit dem Innovationspreis ausgezeichnet. Das macht uns stolz und bestätigt den zukunftsweisenden und konsequenten Digitalisierungskurs der Sozialversicherung.